News aus dem Thurgau

Richtig Sorge tragen

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29.12.2016
Das Berufsgeheimnis in der Seelsorge ist Chance und Herausforderung zugleich. Der Thurgauer Seelsorger Tobias Arni hat an einem Buch mitgewirkt, das Antworten auf die Fragen nach dem Umgang mit dem Anvertrauten gibt.

«In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich die Seelsorge in Auseinandersetzung mit der Psychotherapie enorm entwickelt», erklärt Tobias Arni. Seelsorge sei in der zunehmend individualisierten Gesellschaft immer spezialisierter geworden. So gebe es heute ganz verschiedene Arten von Seelsorge – von der Gefängnisüber die Klinik- bis zur Internetseelsorge. Damit verbunden seien auch viele Fragen zum Berufsgeheimnis aufgetaucht: «Wem darf ich, unter welchen Umständen, was, wie weitererzählen?» Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) hat deshalb eine Handreichung herausgegeben, die diese Fragen insbesondere aus theologischer Sicht beleuchtet.

Beispiele aus der Praxis

Arni arbeitet als Klinikseelsorger für die Psychiatrischen Dienste Thurgau und hat an der Erarbeitung des knapp 200-seitigen Werks mitgewirkt. Aufgebaut ist das Buch mit dem Titel «Dem Anvertrauten Sorge tragen - Das Berufsgeheimnis in der Seelsorge» wie folgt: Ausgangspunkt sind fünf Praxisbeispiele. Die jeweiligen persönlichen, ethischen und rechtlichen Dilemmata werden beschrieben und dazu die juristischen Antworten geliefert. Es folgt eine theologische Reflexion. Folgerungen für die Praxis und Empfehlungen schliessen die Kapitel ab.

Auch Ehrenamtliche angesprochen

Das Buch befasst sich insbesondere mit den Herausforderungen im Rahmen der beruflichen Zusammenarbeit. Es zeigt auf, wie innerhalb der Grenzen des Berufsgeheimnisses der nötige Informationsaustausch innerhalb eines Teams möglich ist oder nicht. Tobias Arni betont aber, dass sich gerade auch ehrenamtliche Mitarbeitende mit der Handreichung auseinandersetzen sollten: «Grössere Kirchgemeinden kennen zum Beispiel ehrenamtliche Besuchsgruppen, die Kirchgemeindemitglieder besuchen. Gerade für solche Menschen, die einen wertvollen Dienst leisten und im Auftrag der Kirche handeln, ist es wichtig, über das Berufsgeheimnis in der Seelsorge informiert zu sein. Denn es gilt auch für sie.» cyr

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