News aus dem Thurgau

Falls das Leben verrücktspielt

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11.02.2017
Kleines Gedankenspiel: Sie sind im besten Alter. Voller Tatendrang. Plötzlich spielen das Leben und die Erinnerungen verrückt: Sie vergessen wichtige Details – je länger desto mehr. Jetzt ist es schon fast zu spät. Aber es ist noch nicht zu spät, an einen Vorsorgeauftrag oder die Regelung des Nachlasses zu denken.

Von Roman Salzmann

Demenz betrifft alle – also auch jene, die nicht erkrankt sind oder im persönlichen Umfeld eine demente Person kennen. Denn wer gesund und urteilsfähig ist, sollte sich überlegen, was passiert, wenn das Leben und die Erinnerung plötzlich verrücktspielen: Was passiert mit dem eigenen Körper, wenn der persönliche Gesundheitszustand so schlecht ist, dass man selber nicht mehr entscheiden kann? Oder: Wie werden die eigenen Vermögensverhältnisse geregelt, wenn man selber nicht mehr urteilsfähig ist?

Solidarität in der Familie stärken

Markus Riz von der RGB Consulting in Gossau ist Spezialist auf dem Gebiet des Kindes und Erwachsenenschutzrechts (KES-Rechts). Er betont, dass mit dem seit vier Jahren gültigen neuen KES-Recht unter anderem die Solidarität in der Familie gestärkt und der Staat entlastet werden sollen. Zudem gehe es unter anderem um den besseren Schutz urteilsunfähiger Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Das Gesetz ermögliche nämlich, die eigene Vorsorge in die Hand zu nehmen, solange man selber noch voll urteilsfähig ist: Ein sogenannter Vorsorgeauftrag könne vermeiden helfen, dass im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit die Kinderund Erwachsenenschutzbehörde aktiv werden muss. Geregelt werden darin die Personensorge rund um das körperliche, geistige und seelische Wohl, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Riz bezeichnet den Vorsorgeauftrag gemäss dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht als «vielschichtiger als die weiter verbreitete Patientenverfügung». In einer Patientenverfügung kann man zum Beispiel festlegen, welches die persönliche Werthaltung bei medizinischen Eingriffen ist oder wer die Vertrauensperson ist, die für eine nicht urteilsfähige Person spricht.

Tod nicht totschweigen

Wer einen Vorsorgeauftrag ausarbeitet, sollte überdies auch darüber nachdenken, wie der eigene Nachlass richtig geordnet wird und anschliessend wunschgemäss verteilt werden kann – ob mittels Testament, mit einem Erbvertrag oder mit einer Schenkung zu Lebzeiten. Eine deutsche Studie zeigt auf, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung nicht gerne über den Erbfall redet. Doch totschweigen ist mit Blick auf Tod und Demenz offensichtlich ein schlechter Ratgeber, wenn man weiss, wie viel Leid und Streit dadurch angerichtet werden kann.

 

Einige weiterführende Internetseiten:
www.kesb-zh/vorsorgeauftrag (Merkblatt Vorsorgeauftrag),
www.ch.ch/de/erbschaft (Nachlassregelung),
www.prosenectute.ch (Ratgeber rund um Vorsorge,
Gesundheit, Finanzen), www.testamentsvollstreckung.ch;
Ratgeber rund um Testament und Willensvollstreckung,
www.gni.tg.ch (Notariate im Thurgau)

 

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