News aus dem Thurgau

Abstimmung über die Pfarrwahl im Dezember

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30.08.2018
Die Synode der Reformierten Kirche Luzern hat den Weg frei gemacht für die Abstimmung über das umstrittene Personalgesetz. Dieses sieht vor, dass Pfarrer künftig nicht mehr vom Volk gewählt, sondern vom jeweiligen Kirchenvorstand angestellt werden.

Das reformierte Luzerner Kirchenvolk kann offiziell über das neue Personalgesetz abstimmen: In der letzten Woche hat die Synode mit 48 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen das formelle Zustandekommen des Referendums beschlossen.

Ende Juli hatte bereits das Komitee «Pro Volkswahl – Nein zum Personalgesetz» verkündet, über 1000 Unterschriften gegen das Gesetz gesammelt zu haben. Nötig gewesen wären 500. Die Abstimmung findet nun am 9. Dezember statt, wie die Landeskirche mitteilte.

Kritik von und an die Pfarrerschaft

Hauptgrund für den Widerstand gegen das Personalgesetz ist, dass Pfarrerinnen und Pfarrer neu nicht mehr vom Volk gewählt würden, sondern vom Kirchenvorstand. Dies widerspreche einem reformatorischen Grundsatz, hatten die Gegner bereits zu Beginn der Beratungen im März moniert. Mit einem «dringlichen Appell» hatte sich das Pfarrkapitel gegen die Abschaffung der Volkswahl gewandt und einen Gegenvorschlag präsentiert. Dieser fand bei der Synode jedoch kein Gehör.

Die Vorlage erhält jedoch auch Zuspruch. Laut dem Synodalen Daniel Schlup gehe es im Kern nicht um die Volkswahl, sondern um die Erwartung der Pfarrer, gegenüber dem Kirchenvorstand und anderen kirchlichen Mitarbeitern eine Sonderstellung zu haben. Auf diesen Standpunkt stellt sich auch die neu gebildete «Gruppe Pro neues Personalgesetz». Sie hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Kirchgemeinden über die Vorteile des Gesetzes zu informieren. Diese sieht die Gruppe unter anderem in der gestärkten Handlungsfähigkeit der Kirchgemeinden sowie der Gleichstellung aller Mitarbeitenden. REF.CH

 

 

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