News aus dem Thurgau

Wenn Kirche nicht mehr «gratis» ist

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19.09.2018
«Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?» Die aus Goethes «Faust» bekannte Gretchenfrage ist heute für viele Menschen schwieriger denn je zu beantworten. Und sie wirft auch Fragen auf, wenn es um kirchliche Angebote geht.

Viele Menschen glauben zwar vielleicht an eine «höhere Macht», brauchen aber für das Ausleben ihres Glaubens keine kirchliche Institution. Folglich treten sie aus der Kirche aus. Wer der Kirche nicht mehr angehört, verliert alle Ansprüche auf ihre Dienste. So weit, so logisch. Aber Bedürfnisse und Wünsche der Menschen können sich ändern. Gerade bei Lebensübergängen kommen auch Konfessionslose wieder mit der Kirche in Kontakt. So werden kirchliche Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Abdankungen vermehrt auch von Nichtkirchenmitgliedern nachgefragt. Während es im urbanen Umfeld wie in der Stadt Zürich fast schon regelmässig zu solchen Anfragen kommt, bleiben sie im ländlichen Thurgau die Ausnahme. Trotzdem sahen sich schon einige Thurgauer Pfarrpersonen mit solchen Wünschen konfrontiert.

Vor allem bei Abdankungen heikel
Wie gehen die Pfarrerinnen und Pfarrer damit um? Zwischen «grundsätzlicher Offenheit» gegenüber solchen Wünschen «als Akt der christlichen Barmherzigkeit und aus missionarischem Urtrieb» bis hin zu «grosser Zurückhaltung » ist bei angefragten Pfarrpersonen alles zu finden. Insbesondere bei Abdankungen stellt sich die Grundsatzfrage: Steht der Wunsch der Verstorbenen, nichts mehr mit der Kirche zu tun haben wollen, im Vordergrund oder die Angehörigen, die sich vielleicht eine kirchliche Trauerfeier wünschen? Pfarrpersonen stehen hier vor einer grossen Herausforderung.

Grosser Spielraum
Die Kirchenordnung bietet ihnen einen grossen Spielraum. Wichtig: Seelsorgliche Überlegungen stehen im Vordergrund. «Das Ernstnehmen des ganzen Menschen und seiner Lebenssituation hat immer Vorrang vor der Frage über seine Zugehörigkeit zur Gemeinde und auch vor finanziellen Konsequenzen», schreibt der Kirchenrat in einem Papier zur Orientierung der Kirchgemeinden, herausgegeben im Jahr 2000. Grundsätzlich befürwortet er eine offene Haltung: Die Kirche habe eine öffentliche Aufgabe wahrzunehmen und solle die Tendenz zur Privatisierung nicht unterstützen. «Der Gemeinde im Sinn der Gemeinschaft der Kirchenmitglieder, aber auch im Sinn der Öffentlichkeit soll angesichts des Todes einer Mitbewohnerin oder eines Mitbewohners die Möglichkeit gegeben werden, in einem Ritual die Trauer auszudrücken.»

«Systemkosten» bezahlen
Es gilt also, der Situation und dem Einzelfall gerecht zu werden. Zugleich ist klar, dass diese Dienstleistungen nicht gratis sein können. Zwar sind kirchliche Dienstleistungen nicht käuflich, sondern werden vielmehr aus freien Stücken gewährt. Aber viele Thurgauer Kirchgemeinden fordern von Konfessionslosen einen Beitrag zu den «Systemkosten», sprich die Kosten, die entstehen, indem die kirchliche Infrastruktur (räumlich und personell) aufrechterhalten wird. Der Arbeitsaufwand der Pfarrperson ist darin nicht enthalten. Insgesamt ist im Umgang mit kirchlichen Angeboten für Nichtmitglieder grösste Sorgfalt erkennbar. Finanzielle Aspekte stehen bei solchen Anliegen nicht im Vordergrund. Oder wie es der Kirchenrat formuliert: «Durch eine offene Haltung bezeugt die Kirche, dass sie selbst an das Evangelium glaubt, das sie verkündet.»

 

(21. September, Judith Engeler)

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