News aus dem Thurgau

«Achtsam und sorgsam Kirche sein»

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29.10.2020
Die Evangelische Landeskirche Thurgau hat ein Schutzkonzept zum Thema Grenzverletzungen erarbeitet. Die beiden Kirchenrätinnen Ruth Pfister und Gerda Schärer sowie Dekanin Esther Walch Schindler erzählen, welche Ziele dahinter stehen.

Sie waren Teil der Arbeitsgruppe, die das neue Schutzkonzept erarbeitet hat. Wie hat der Prozess begonnen?

Walch Schindler (Bild 1): Begonnen hat alles mit Fallbeispielen. Wir sind Fälle von Grenzverletzungen im kirchlichen Rahmen durchgegangen, um ein Gefühl dafür zu bekommen. Schärer: Danach haben wir alle Präventionskonzepte, die wir finden konnten, gesichtet und intensiv studiert. Dabei haben wir bei Schulen, Kantonalkirchen und anderen Organisationen in der Deutschschweiz angeklopft. Pfister: In Zweierteams wurden jeweils Themen intensiver erarbeitet, die dann in der ganzen Arbeitsgruppe präsentiert, diskutiert und ergänzt wurden. Jedes Mitglied der Arbeitsgruppe brachte sein Wissen aus seiner Berufs- und Erfahrungswelt ein. Ein Glücksfall war auch, dass wir auf das Fachwissen von Konfliktexpertin Monica Kunz zählen konnten und zukünftig zählen dürfen.

Weshalb wurde überhaupt ein Konzept erarbeitet?

Schärer (Bild 2): Man muss sagen, dass es schlichtweg noch kein Konzept gab, das genau für die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau passte.

Walch Schindler: Natürlich wird in der Landeskirche des Kantons Thurgau seit vielen Jahren über Prävention gesprochen, jedoch war es uns ein Anliegen, das Thema stärker sichtbar zu machen und auch vorhandene Tabus abzubauen. Wir möchten, dass offen darüber gesprochen werden kann und dass die Landeskirche mit dem neuen Schutzkonzept einen grossen Teil zur Vorbeugung allfälliger Grenzverletzungen beitragen kann.

Was ist neu am Schutzkonzept?

Pfister (Bild 3): Es liegt nun ein Gesamtkonzept für die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau vor, das aus Schulungen, Informationsmaterial, einheitlichen Massnahmen und einer Anlaufstelle für Opfer, Täter oder Dritte besteht.

Schärer: Das Angebot dieser Anlaufstelle ist bereits ein wichtiger Teil der Prävention. Betroffene wissen, wohin sie sich wenden können. Sie haben also bereits früh die Möglichkeit, Hilfe zu holen, bevor eine Grenzverletzung passiert.

Walch Schindler: Dabei ist besonders zu betonen, dass diese Anlaufstelle streng vertraulich mit den einzelnen Anfragen umgeht. Zudem soll diese Stelle sehr niederschwellig und diskret kontaktiert werden können. Besonders in der familiären Landeskirche des Kantons Thurgau ist das entscheidend.

Wie ist das Konzept theologisch begründet?

Walch Schindler: Hier haben wir uns an den theologischen Begründungen der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) orientiert. Entscheidend ist dabei, dass der Leib «ein Tempel des Heiligen Geistes» ist, wie es im 1. Korinther 6,19 steht. Dieser Leib steht als Tempel Gottes unter unbedingter Achtung und seine Würde ist stets zu schützen. Die Menschenwürde darf nicht angetastet werden.

Wie reagiert das neue Konzept auf unterschiedliche Wahrnehmungen von Grenzverletzungen?

Pfister: Besonders in den Schulungen, die das neue Konzept vorsieht, werden die unterschiedlichen Wahrnehmungen thematisiert. Durch die Diskussion und die Reflexion kann die Wahrnehmung von Grenzverletzungen geschärft werden.

Walch Schindler: Beim Verständnis von Nähe und Distanz gehen die Wahrnehmungen am meisten auseinander. Die Anlaufstelle ist eine Möglichkeit, bei Unsicherheiten Hilfe und Auskunft zu holen.

Was ändert sich für die Kirchgemeinden konkret?

Schärer: Für Pfarrpersonen und ordinierte Diakone und Diakoninnen muss bei deren Neueinstellung ein Sonderprivatauszug angefordert werden. Das Konzept empfiehlt den Kirchgemeinden darüber hinaus, von allen Mitarbeitenden, egal ob beruflich oder freiwillig, eine einheitliche Selbstverpflichtung einzufordern. Zudem ist in jeder Kirchenvorsteherschaft eine Person dafür verantwortlich, dass das Thema der Prävention regelmässig besprochen wird.

Was macht diesen Sonderprivatauszug so speziell?

Pfister: Er umfasst ergänzend zum Privatauszug sämtliche Urteile, die ein Tätigkeits- oder Berufsverbot für die Arbeit mit Minderjährigen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen erlassen.

Was sind die Chancen des neuen Konzepts?

Pfister: Wir wollen achtsam und sorgsam Kirche sein. Zudem wollen wir als Kirche bereit sein, um zu handeln, wenn es nötig ist.

Walch Schindler: Wir hoffen, dass wir eine Vorarbeit geleistet haben, die es den einzelnen Kirchgemeinden vereinfacht, vor Grenzverletzungen zu schützen und im Notfall zu handeln.


(Interview: Micha Rippert)

 

Mehr zum Thema:
Grenzverletzungen begegnen
Anlaufstelle schaffen

 

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