News aus dem Thurgau

Zahl und Wahl stehen im Fokus

min
25.05.2021
In der Synode vom 5. Juli findet die Ersatzwahl fürs Kirchenratspräsidium statt. Daneben steht unter anderem die Rechnung 2020 mit Rekordüberschuss auf der Traktandenliste.

Neben der Ersatzwahl für das Kirchenratspräsidium befasst sich die Synode am Montag, 5. Juli 2021, an ihrer ganztägigen Sitzung in der Festhalle Rüegerholz in Frauenfeld unter anderem mit der Rechnung 2020 der Landeskirche und mit der Revision der Besoldungsverordnung.

Revision der Besoldungsverordnung
Mit der Änderung der Besoldungsverordnung schlägt der Kirchenrat der Synode eine Klärung des Lohnanstiegs im Verlauf der beruflichen Tätigkeit für die Kirche vor. Beim Lohnanstieg soll zwischen dem Erfahrungsanstieg in den ersten zehn Berufsjahren und dem Erfahrungsanstieg in den weiteren Berufsjahren unterschieden werden. Der Lohnanstieg in den ersten Berufsjahren, der in der Stufenskala der zwölf Lohnklassen der Landeskirche von 100 bis 120 Prozent reicht, soll neu fix sein. Berufseinsteigerinnen und –einsteiger sollen davon ausgehen können, dass ihre wachsende Erfahrung und Routine in den ersten acht Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit mit einem klar festgelegten Lohnanstieg honoriert wird. Danach können die Mitarbeiterinnen der Landeskirche und Pfarrerinnen und Pfarrer in den Kirchgemeinden von der Stufe 120 Prozent noch bis 136 Prozent ansteigen. Über den Erfahrungsanstieg in den weiteren Berufsjahren soll – wie bis anhin – der Kirchenrat jedes Jahr neu entscheiden. In früheren Jahren und beim Übergang zum Jahr 2021 hatte der Kirchenrat aufgrund von Faktoren wie etwa der Finanzlage von Landeskirche und Kirchgemeinden den Erfahrungsanstieg ausgesetzt oder reduziert.

Akzeptanz durch Vernehmlassung geprüft
Zur Besoldungsrevision hatte der Kirchenrat eine Vernehmlassung durchgeführt. Auch die weiteren Eckpunkte der Revision fanden dabei breite Unterstützung. So etwa die Altersentlastung für Pfarrerinnen und Pfarrer bei der Erteilung von Religionsunterricht. Unverändert wird von Pfarrpersonen erwartet, dass sie neben dem Konfirmationsunterricht auch Religionsunterricht erteilen. In der Vernehmlassung hatte der Kirchenrat die Frage aufgeworfen, ob die Löhne der Pfarrpersonen ganz vereinheitlicht und in einer einzigen Lohnlasse zusammengefasst werden sollten. Die Vernehmlassung ergab auch da eine deutliche Antwort: Es soll an zwei Lohnklassen für das Pfarramt festgehalten werden. Für die Zuordnung der Pfarrstellen hat der Kirchenrat die Besoldungsverordnung neu durch einen Anhang ergänzt, der dabei helfen soll, die Anforderungen einer Pfarrstelle zu gewichten und sie je nachdem der tieferen oder der höheren Lohnklasse zuzuordnen.

Einlage für den Werterhalt des Bernerhauses
Die Rechnung 2020 der Landeskirche schliesst mit einem Rekordüberschuss von 620'000 Franken ab. Der gegenüber dem Budget deutlich bessere Abschluss ist auf Mehreinnahmen bei den Steuern und vor allem auf coronabedingte Minderausgaben aufgrund von abgesagten Veranstaltungen zurückzuführen. Da in den letzten Jahren nur ungenügende Gelder für den langfristigen Werterhalt der landeskirchlichen Liegenschaft Bernerhaus zurückgelegt wurden, beantragt der Kirchenrat aus dem Rechnungsergebnis 2020 eine einmalige Einlage von Fr. 125'000.- in den Erneuerungsfonds für das Bernerhaus vorzunehmen und den grossen Rest – fast Fr. 500'000.- - dem Eigenkapital zuzuschreiben.

Angleichung an das kantonale Recht
Im neuen Erscheinungsbild "Kreuz im Licht" ist der Jahresbericht 2020 der Landeskirche gestaltet, den der Kirchenrat der Synode zur Diskussion und zur Kenntnisnahme vorlegt. Mit einer Revision der Rechtspflegeverordnung beantragt der Kirchenrat der Synode einen autonomen Nachvollzug an das kantonale Recht. Die vom Kanton mit der Revision der Justizorganisation vorgenommene Anpassung der Rechtsmittelfristen von 20 auf 30 Tage soll auch für die Landeskirche übernommen werden.

Seit dem 1. Juli steht fest, dass die Synode für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird.

 

(Ernst Ritzi)

Unsere Empfehlungen

Geld ist ihr nicht egal

Geld ist ihr nicht egal

Sie ist Theologin und hat jahrelang im Verwaltungsrat der Alternativen Bank mitgewirkt: Es sind zwei Welten, die auf den ersten Blick nicht unterschiedlicher sein könnten. Und auf den zweiten?