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Kommission hält Vorwürfe gegen Gottfried Locher für «glaubwürdig»

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05.08.2021
Der ehemalige Präsident der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), Gottfried Locher, hat eine ihm unterstellte Mitarbeiterin mutmasslich sexuell, psychisch und spirituell missbraucht. Zu diesem Schluss kommt eine nicht-ständige Kommission der Synode.

Über ein Jahr lang hat die Causa Locher die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) bereits beschäftigt, und abgeschlossen ist die Angelegenheit noch nicht. Am Mittwoch aber ist nun erstmals etwas Klarheit geschaffen worden. Gottfried Locher habe in seiner Funktion als Vorgesetzter eine frühere EKS-Mitarbeiterin in ihrer sexuellen, psychischen sowie spirituellen Integrität verletzt. Dies hat Marie-Claude Ischer, Präsidentin der nicht-ständigen Untersuchungskommission, am Mittwochnachmittag an einer kurzfristig angekündigten Medienkonferenz in Bern gesagt. Die Kommission war vergangenen Herbst von der EKS-Synode beauftragt worden, die Ereignisse um den Rücktritt Lochers aufzuarbeiten (siehe Artikel «Was bisher geschah» vom 4. August 2021).

Die ehemalige Mitarbeiterin legt grössten Wert auf Anonymität, sie hat sich bisher nicht öffentlich geäussert. Laut dem Bericht der Kommission erzählte sie aber verschiedenen Personen von ihren Erlebnissen. Im März 2020 entschied sie sich schliesslich, eine offizielle Beschwerde gegen Locher bei der EKS einzureichen. Die von ihr geschilderten Vorwürfe seien glaubwürdig, hält die Kommission nun fest. Sie schreibt von «Missbrauch» und davon, dass die Betroffene unzureichend geschützt worden sei. Der Bericht stützt sich auf ein umfangreiches Dokument einer Zürcher Anwaltskanzlei, die von der EKS hinzugezogen worden war.

Öffentliche Entschuldigung
Die Kommission empfiehlt der EKS, mit der Beschwerdeführerin Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, eine faire finanzielle und persönliche Wiedergutmachung zu erreichen. Im Raum steht eine Schadensersatzforderung von rund 145'000 Franken, welche die Frau bereits erhoben hat. Die EKS entschuldige sich bei der ehemaligen Mitarbeiterin für das erfahrene Leid und den langen Weg, den es gebraucht habe, um sich Gehör zu verschaffen, sagte EKS-Präsidentin Rita Famos. «Die persönlichen Schicksale hinter den Ereignissen sind sehr bedauernswert», hielt sie fest.

Neben der Beschwerdeführerin hatten sich sechs weitere Personen bei einer eigens dafür eingerichteten Stelle gemeldet, die ebenfalls mutmassliche Grenzüberschreitungen erlebt hatten. Drei Personen verlangten Anonymität, wie an der Medienkonferenz erklärt wurde. Ihre Schilderungen konnten deshalb nicht in die Untersuchungen aufgenommen werden. Drei weitere Fälle betrafen nicht die EKS und auch nicht Gottfried Locher, sondern Vorfälle in anderen Schweizer Kirchen. Diese Angaben seien direkt an die betreffenden Kirchgemeinden weitergeleitet worden.

Locher ist abgetaucht
Gottfried Locher schweigt sich zu den Anschuldigungen aus. Strafrechtlich gilt für ihn weiterhin die Unschuldsvermutung. Laut Marie-Claude Ischer habe die Anwaltskanzlei mehrmals und auf verschiedenen Wegen versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Er habe jegliche Aussage verweigert und sich während der Untersuchung nicht kooperativ gezeigt. Er habe keinen Beitrag zum Krisenmanagement geleistet, um die Angelegenheit zu bereinigen oder zu klären. «Das ist inakzeptabel und sehr unprofessionell und einer kirchlichen Institution unwürdig», betonte Ischer. Die Untersuchungskommission selbst versuchte demnach aber nicht, selbst Kontakt mit dem ehemaligen Präsidenten aufzunehmen. Man könne niemanden an den Verhandlungstisch zwingen, so Ischer.

Die Frage, ob die EKS Locher vor seinem Rücktritt hätte suspendieren müssen, sei sehr schwierig zu beantworten, hiess es an der Medienkonferenz. Eine Suspendierung war im Rat zwar diskutiert, schliesslich aber verworfen worden. Locher selbst hatte sich bis zuletzt dagegen gewehrt. Weiter habe Locher versucht, den EKS-Rat einzuschüchtern und mit Unterstützung einer Anwältin unter Druck zu setzen, sagte Ischer. Ins Detail gehen wollte sie indes nicht.

Anpassungen wünschenswert
Die EKS habe in der Causa Locher an Glaubwürdigkeit verloren. Grundsätzlich habe sich die Institution aber im Rahmen der damals geltenden Reglemente korrekt verhalten, betonte Ischer. Die Regeln seien nicht optimal gewesen, aber es seien eben jene gewesen, die gegolten hätten. Die Untersuchungskommission hat in ihrem Bericht nun 17 Empfehlungen formuliert. Es handelt sich dabei unter anderem um institutionelle, rechtliche und finanzielle Veränderungsvorschläge. Als zwingend sieht die Untersuchungskommission an, dass die Unterschriftenberechtigung des Ratspräsidenten oder der Ratspräsidentin künftig vom Vize visiert wird statt wie bisher von der Geschäftsleiterin. Zudem sollen zwei externe Ombudsstellen geschaffen werden (eine für Beschwerden der Mitarbeitenden der Geschäfsstelle gegen die EKS als Arbeitgeberin, eine für Beschwerden gegen Ratsmitglieder). Zudem soll ein Ethikkodex ausgearbeitet werden, der bei Grenzverletzungen mögliche Konsequenzen wie etwa eine Suspendierung aufzeigt.

Unter anderem gelte es zu prüfen, ob eine EKS-Präsidentin beziehungsweise ein EKS-Präsident nicht zu viel Macht hätten. Mitarbeitende sollten zudem für Grenzverletzungen sensibilisiert und weitergebildet werden.

Welche Empfehlungen wann und wie umgesetzt werden sollen, entscheidet die Synode an einer ausserordentlichen Zusammenkunft Anfang September. Man beantrage der Synode, dass diese dem EKS-Rat die Ausarbeitung der Empfehlungen übertrage und der Rat bis im November 2021 einen Fahrplan für das weitere Vorgehen skizziere, sagte Synodepräsidentin Evelyn Borer.

Hoher finanzieller Schaden
Die Aufarbeitung des Falles habe die EKS bisher rund 400'000 Franken gekostet, wie Roland Stach erläuterte, der Vizepräsident der Untersuchungskommission. Die allfällige Schadensersatzzahlung an das mutmassliche Opfer ist darin nicht einberechnet, ebenso wenig wie die Abfindung, die Locher erhalten hat und über deren Höhe Stillschweigen vereinbart worden ist. Ebenfalls eine finanzielle Forderung gestellt hat die ehemalige EKS-Rätin Sabine Brändlin. Ihr Antrag sei nicht beziffert und erst am Montag, 2. August 2021, bei der EKS eingetroffen, sagte Stach.

Brändlin und ihre Rolle waren ebenfalls ein zentrales Thema an der Medienkonferenz. Zuständig für das Thema Grenzverletzungen, war sie zu Beginn für die Behandlung der Angelegenheit mitverantwortlich. Im April 2020 trat sie jedoch zurück; zu den Gründen dafür gibt es unterschiedliche Aussagen. Fakt ist, dass Brändlin und Locher vor Eingang der Beschwerde eine Beziehung pflegten.

Rücktritte ausgelöst
Was Gottfried Locher konkret vorgeworfen wurde, war bisher öffentlich nicht bekannt. Bereits vor seiner Wiederwahl als Präsident 2018 gab es Kritik an seinem Verhalten gegenüber Frauen. Den Stein ins Rollen gebracht hatte aber die ehemalige EKS-Mitarbeiterin.

Die Frau führte einst eine Beziehung mit Locher. Gesichert ist, dass sie Ende 2019 EKS-Vizepräsidentin Esther Gaillard kontaktierte und sie über die Vorkommnisse informierte, die rund elf Jahre zurückliegen sollen. Im Januar 2020 folgten Gespräche zwischen der Frau sowie Sabine Brändlin. Ende April trat Brändlin als EKS-Rätin zurück, und Ende Mai 2020 räumte Gottfried Locher seinen Posten.

Johanna Wedl und Vanessa Buff, ref.ch

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