News aus dem Thurgau

Grenzverletzungen begegnen

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29.10.2020
Die Evangelische Landeskirche Thurgau möchte den Umgang mit Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen professionalisieren. Im Kirchenparlament sollen nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

Was sind Grenzverletzungen und wie soll darauf reagiert werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Evangelische Landeskirche Thurgau seit längerem. So hat der Kirchenrat vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe damit betraut, ein Konzept für den Umgang mit Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen zu erarbeiten (siehe auch Seite 14). Entstanden ist das Konzept «Achtsam Kirche sein mit Leib und Seele». Es wird am 1. Dezember der Synode – dem landeskirchlichen Parlament – vorgelegt. Im Zentrum steht die Absicht, eine Anlaufstelle zu schaffen, an die sich Betroffene von Grenzverletzungen wenden können.

Ordinierte verpflichten
Für die Schaffung der Anlaufstelle hat der Kirchenrat in einer Ergänzung der Ombudsstellenverordnung Platz gefunden. Die neue Rechtsgrundlage muss aber zuerst durch die Synode geschaffen werden. Eine solche ist auch für die angestrebte Vorgabe nötig, dass Personen, die von der Landeskirche oder von einer Kirchgemeinde angestellt oder gewählt werden, mit der Bewerbung einen Sonderprivatauszug beibringen und eine Selbstverpflichtung unterschreiben müssen. Da die personalrechtliche Regelungskompetenz der Landeskirche durch die Kirchenverfassung begrenzt ist, können Sonderprivatauszug und Selbstverpflichtung nur für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für Diakoninnen und Diakone verbindlich geregelt werden. Der Kirchenrat schlägt der Synode dazu eine Ergänzung der Rechtsstellungsverordnung für die ordinierten Amtspersonen vor

Weiterbildung ausbauen
Dieselbe Bestimmung soll in die von der Synode erlassenen Anstellungsrichtlinien für katechetisch und sozialdiakonisch Tätige in den Kirchgemeinden aufgenommen werden. Auch sozialdiakonisch Mitarbeitende, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter und die Lehrpersonen, die Religionsunterricht erteilen, sollen bei ihrer Anstellung einen Sonderprivatauszug beibringen und die vom Kirchenrat formulierte Selbstverpflichtung unterschreiben. Der Kirchenrat betont in einer Mitteilung, dass darüber hinaus Informations- und Weiterbildungsangebote wichtig seien, um kirchlich Engagierte für das Thema sexuelle Grenzverletzungen zu sensibilisieren. Er baut dabei auf die bereits bestehende Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, dass die Landeskirche über den Kreis der ordinierten Amtspersonen hinaus auch Weiterbildungsangebote für sozialdiakonische Mitarbeitende und für Katechetinnen und Katecheten «obligatorisch» erklären kann.


(Ernst Ritzi)


Mehr zum Thema:
«Achtsam und sorgsam Kirche sein»
Anlaufstelle schaffen

 

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