News aus dem Thurgau
Hohe Feiertage bewahren – Nein zur Aufweichung des Ruhetagsgesetzes im Thurgau

Ruheinseln bewahren

von Ralph Weibel
min
05.09.2025
Die Thurgauer Kirchenräte empfehlen ein Nein zur Ruhetagsgesetz-Abstimmung im Thurgau am 28. September. Mit einer Mehrheit von 68 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Grosse Rat dem neuen Ruhetagsgesetz zugestimmt. Damit sollen an den hohen christlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostern, Pfingsten oder Weihnachten vermehrt Veranstaltungen nicht-religiöser Art erlaubt werden.

44 Mitglieder des Grossen Rates haben gegen den Beschluss ihres Parlaments das Behördenreferendum ergriffen, das Gesetz unterliegt somit der Volksabstimmung. Die beiden Thurgauer Landeskirchen stellen sich klar gegen eine solche Aufweichung. Denn die hohen Feiertage sind mehr als kirchliche Tradition: «Sie sind wertvolle Inseln der Ruhe im Jahreslauf», sagt Christina Aus der Au, Präsidentin des Evangelischen Kirchenrates des Kanton Thurgaus. «Sie bieten Gelegenheit zur Besinnung, zur Einkehr und zum Zusammensein mit der Familie. Gerade in einer Gesellschaft, die immer schneller wird, brauchen wir Tage, an denen das Leben bewusst entschleunigt und der Alltag unterbrochen wird.»

Feiertage sind Teil unserer Kultur
Über kirchliche Kreise hinaus werden die hohen Feiertage geschätzt. Sie sind Bestandteil unserer Kultur und unseres Zusammenlebens. Wer an solchen Tagen Konzerte, Sportevents oder Massenveranstaltungen zulässt, nimmt den Feiertagen ihre besondere Qualität und verdrängt ihren eigentlichen Sinn. Stück um Stück drohen diese letzten Oasen der Ruhe verloren zu gehen – zugunsten einer Gesellschaft im Dauerbetrieb.

Gesetz schützt Werte – nicht nur Termine
Das heutige Ruhetagsgesetz garantiert, dass hohe Feiertage Tage der Stille, der Einkehr und des Miteinanders bleiben. Eine Lockerung würde diese Ordnung aushöhlen und das Fundament unserer Kultur schwächen. Es geht nicht nur um Glaubensfragen, sondern um das Wohl aller. Wird die besondere Ruhe an Feiertagen einmal aufgegeben, ist sie kaum mehr zurückzugewinnen.

Klare Haltung der Kirchenräte
Die evangelischen und katholischen Kirchenräte anerkennen, dass begrenzte Ausnahmen – wie kleine Anlässe in Innenräumen – praktikabel sein können. Doch eine Ausweitung auf Grossveranstaltungen oder gar auf den öffentlichen Raum lehnen sie entschieden ab. Sie würde den Druck auf die Gemeinden erhöhen und die Feiertagsruhe Schritt für Schritt aushebeln.

«Die hohen Feiertage sind ein Geschenk, das uns zur Ruhe kommen lässt und uns an das Wesentliche im Leben erinnert: an den Glauben, die Familie und die Gemeinschaft. Wer diese Tage kommerzialisiert, zerstört ein Stück unserer Kultur», sagt der katholische Kirchenratspräsident Cyrill Bischof. «Deshalb sagen wir Nein zur Aufweichung des Ruhetagsgesetzes.»

 

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