Thurgau erhält revidiertes Ruhetagsgesetz
von pd
min
28.09.2025
Die Stimmberechtigten des Kantons Thurgau haben der Totalrevision des kantonalen Ruhetaggesetzes zugestimmt. Damit wird das Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen gelockert.
Am Abstimmungssonntag vom 28. September stimmten 45'982 Thurgauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Totalrevision des kantonalen Ruhetaggesetzes. Mit einem knappen Ja-Stimmenanteil von 51.1 Prozent wird das Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen damit gelockert. 43'964 Personen stimmten Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 52.1 Prozent.
Die beiden Kirchenräte hatten sich im Vorfeld gegen die Lockerung des Veranstaltungsverbots an den fünf hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Dank-/Buss-/Bettag und Weihnachten) ausgesprochen (Artikel nachlesen).
Unsere Empfehlungen
Ruhetage: Wie sollen wir uns entscheiden?
Am 28. September entscheidet der Thurgau über eine Lockerung des Ruhetagsgesetzes: An den fünf hohen Feiertagen sollen in Zukunft auch Kultur- und Sportveranstaltungen stattfinden können.
Ruheinseln bewahren
Die Thurgauer Kirchenräte empfehlen ein Nein zur Ruhetagsgesetz-Abstimmung im Thurgau am 28. September. Mit einer Mehrheit von 68 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Grosse Rat dem neuen Ruhetagsgesetz zugestimmt. Damit sollen an den hohen christlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostern, ...
Chance ist zum Greifen nah
Die Kirche steht vor der Herausforderung, die Menschen mit ihren
Botschaften auch in Zukunft zu erreichen. Zwei Digital-Expertinnen
erklären, weshalb Social Media und
künstliche Intelligenz dafür unverzichtbar sind.
Fasnacht, Fische, Freundschaft
Angeblich durchtrennen bis heute
zwei imaginäre Grenzzäune die
ansonsten kunterbunt vereinigte Eidgenossenschaft: der Röstigraben und
die Fasnacht. Auch wenn es Ausnahmen gibt, hat das Treiben der fünften
Jahreszeit bei Zwinglis Erben nicht so
richtig Fuss gefasst, oder?
Thurgau erhält revidiertes Ruhetagsgesetz