Wer zahlt künftig mehr – und wer weniger? Die EKS reformiert ihren Finanzschlüssel
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) steht vor einer der grössten finanzpolitischen Reformen der letzten Jahre. Der bisherige Beitragsschlüssel, mit dem die kantonalen Kirchen ihre Beiträge leisten, soll grundlegend erneuert werden. Auslöser war eine Motion aus dem Herbst 2024 – eingereicht von Kirchenvertretern aus dem Aargau, die mehr Transparenz forderten. «Der heutige Beitragsschlüssel enthält Faktoren, die teilweise schwer nachvollziehbar sind», sagt Sandro Bugmann, Ratsmitglied der EKS für den Bereich Finanzen. Das bisherige System sei über die Jahre gewachsen, mit verschiedenen Gewichtungen und Einflussmöglichkeiten. «Das macht das Modell komplex – und auch anfällig für politische Einflussnahme.»
Es geht nicht darum, alles strikt nach Kopf zu verteilen. Ein gewisser Ausgleich ist gewollt.
Im Zentrum der Reform steht ein Paradigmenwechsel. «Wir wollten ein Modell, das die finanzielle Situation der einzelnen Kantonalkirche mehr ins Gewicht nimmt, als dass es vorher der Fall war,» so Bugmann. Dafür wird die Finanzkraft pro Mitglied für alle Mitgliedkirchen errechnet. Grundlage bilden Steuererträge von natürlichen und juristischen Personen sowie staatliche Beiträge. Die Summe der Erträge durch die Anzahl der reformierten Kirchenmitglieder ergibt die durchschnittliche Finanzkraft pro Mitglied über alle Mitgliedkirchen.
Sandro Bugmann, zuständig für den Bereich Finanzen, steht mit dem EKS-Rat vor einer der grössten finanzpolitischen Reformen der letzten Jahre. | Foto: Christoph Knoch/EKS (Archivbild)
Diese wird mit dem sogenannte Solidaritätsfaktor multipliziert. Er sorgt dafür, dass finanzstärkere Kirchen einen höheren Beitrag leisten als finanzschwächere. In anderen Worten: Die Höhe dieses Solidarausgleiches ist abhängig von der Abweichung zur durchschnittlichen Schweizer Finanzkraft pro Mitglied. «Es geht nicht darum, alles strikt nach Kopf zu verteilen. Ein gewisser Ausgleich ist gewollt», erklärt Bugmann.
Streitpunkt Solidarität
Genau dieser Faktor ist politisch umstritten. Aktuell liegt er im Vorschlag bei 0,005 – ein Wert, der in der Vernehmlassung mehrheitlich unterstützt wurde, aber nicht unumstritten ist. «Das Modell an sich findet breite Akzeptanz», sagt Bugmann. «Die Frage ist eher: Wie stark soll die Solidarität gewichtet werden?» Ein tieferer Solidaritätsfaktor würde finanzstarke Kirchen entlasten, ein höherer die Umverteilung verstärken. Wichtig ist dabei: Die Entscheidung darüber liegt nicht beim EKS-Rat, sondern bei den Synoden.
Wir wollten bewusst vermeiden, dass der Rat hier Einfluss nimmt. Die Steuerung soll demokratisch erfolgen.
«Ein Blick in die Zahlen zeigt, wie einschneidend die Reform ist. Während einige Kirchen entlastet werden, müssen andere deutlich mehr bezahlen. So müsste etwa Luzern gemäss Berechnungen rund 81 Prozent mehr beitragen als bisher. Auch St. Gallen und Basel (Plus jeweils 34 Prozent) sowie der Kanton Zug (Plus 25 Prozent) gehören zu den klaren Mehrzahlern. Demgegenüber profitieren vor allem Kirchen in der Romandie (Genf Minus 74 Prozent), die über geringere Steuererträge verfügen, das Tessin (Minus 85 Prozent) sowie das Wallis (Minus 49 Prozent). Selbst grosse Kirchen wie Zürich würden entlastet. «Früher hatten gewisse Faktoren ein höheres Gewicht – etwa der sogenannte Diaspora-Faktor», erklärt Bugmann. Dieser berücksichtigte den Anteil reformierter Mitglieder an der Gesamtbevölkerung eines Kantons. «Mit dem neuen Modell verliert dieser Faktor an Bedeutung – zugunsten der reinen Finanzkraft.»
Übergang mit Rücksicht
Um die stärksten Belastungen abzufedern, ist eine Übergangsphase vorgesehen. Kirchen, die künftig deutlich mehr zahlen müssen, werden zwischen 2028 und 2030 teilweise entlastet. «Wir wollen den Übergang politisch machbar machen», sagt Bugmann. Zusätzlich plant die EKS, während der Übergangsfrist, bei positiven Jahresergebnissen auf gewisse Zusatzbeiträge zu verzichten – ebenfalls aus Solidaritätsgründen.
Parallel zur Reform muss die EKS sparen: Bis 2028 sollen die Ausgaben um zehn Prozent reduziert werden – rund 600’000 Franken. Wo genau gekürzt wird, ist noch offen. «Wir prüfen derzeit, welche Aufgaben wirklich zentral sind», erklärt Bugmann. Denkbar seien Effizienzsteigerungen oder das Nicht-Nachbesetzen von Stellen. Klar ist: Die Beiträge der Mitgliedskirchen sollen insgesamt sinken. Aktuell liegt der Beitrag aller Mitgliederkirchen bei 5,9 Millionen. Nach der Reduktion 2028 soll der Wert bei 5,3 Millionen liegen.
Entscheid im Sommer
Im Juni wird die Synode über das neue Modell entscheiden. Neben dem Vorschlag des Rates steht auch ein alternatives «Flatrate-Modell» zur Diskussion, das auf den Solidaritätsfaktor verzichtet. Bugmann zeigt sich dennoch zuversichtlich: «Aufgrund der Vernehmlassung gehe ich davon aus, dass unser Modell angenommen wird.» Ob die Reform tatsächlich für mehr Gerechtigkeit sorgt, bleibt wohl Interpretationssache. Oder, wie Bugmann selbst sagt: «Gerechter ist vielleicht das falsche Wort. Aber es ist sicher transparenter.»
Wer zahlt künftig mehr – und wer weniger? Die EKS reformiert ihren Finanzschlüssel