News aus dem Thurgau

Kirchliches Neuland betreten

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29.10.2020
Unter der Bezeichnung «Start-up Kirche» will der Kirchenrat eine neue Stelle für kirchliche Erprobungsräume schaffen. Die Synode – das landeskirchliche Parlament – befindet am 1. Dezember darüber.

Mit der Schaffung der 50-Prozent-Stelle «Start-up Kirche» will die Thurgauer Landeskirche Neuland betreten. Die Stelle soll in Zusammenarbeit mit einzelnen oder mehreren Kirchgemeinden in Projekten neue kirchliche Angebote entwickeln, anstossen und begleiten. Der Kirchenrat verspricht sich von der Stelle Impulse und Ideen für neue Angebote im kirchlichen Leben und in der gelebten Diakonie. Die Stelle soll vorerst auf fünf Jahre befristet werden. Nach Ablauf von drei Jahren ab der ersten Stellenbesetzung soll die Arbeit evaluiert werden.

«Open Place» als Vorbild
In der Befristung der Stelle sieht der Kirchenrat kein Hindernis für eine gute Besetzung. «Da es sich um eine Stelle handelt, für die in jedem Fall risikofreudige und innovative Persönlichkeiten in Frage kommen, sollte die Tatsache, dass die Stelle befristet ist, bei der Stellenbesetzung keine zusätzliche Hürde sein», erklärt der Kirchenrat in seiner Botschaft an die Synode. Als Beispiel, in welche Richtung die kirchlichen Erprobungsräume gehen könnten, verweist der Kirchenrat auf das Projekt «Open Place» der Evangelischen Kirchgemeinde Kreuzlingen. Dabei handelt es sich um einen offenen Begegnungsort, wo der Gottesdienst um lebensnahe Angebote wie ein Café, eine Kleiderbörse oder ein kulturell-kreatives Rahmenprogramm ergänzt wird.

Steuerliche «Unwägbarkeiten»
Wie an der Synode vom 29. Juni 2020 zugesagt, legt der Kirchenrat der Synode erstmals formulierte Legislaturziele zur Kenntnisnahme vor. In einem fünfseitigen Papier hat er die Arbeitsschwerpunkte für die Jahre 2020 bis 2024 festgehalten. Neben der Fortsetzung der Entwicklungslinien der letzten Jahre werden auch neue Akzente gesetzt, für die zum Teil Entscheide der Synode nötig sein werden. Mit dem Finanzplan zeigt der Kirchenrat alle zwei Jahre auf, wie er die voraussichtlich zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen nutzen will. Der Steuerfuss der Landeskirche liegt seit 2001 unverändert bei 2,5 Prozent. Bei der Abschätzung der Finanzperspektiven für Landeskirche und Kirchgemeinden mahnt der Kirchenrat in seiner Botschaft zu den Legislaturzielen zur Vorsicht: «Nachdem während vieler Jahre die Einnahmen recht genau berechenbar waren und tendenziell nach oben zeigten, sind aktuell grössere Unwägbarkeiten im Spiel: Auswirkungen der Corona-Krise, Steuergesetzrevision, Rückgang der Mitgliederzahlen.»

Fachstelle Musik bald definitiv?
Mit dem Argument, dass zuerst eine Gesamtschau der künftigen Aufgaben und der finanziellen Möglichkeiten der Landeskirche vorliegen müsste, hatte die Synode am 29. Juni 2020 den Entscheid über die definitive Fortführung der landeskirchlichen Fachstelle «Musik in der Kirche» im bisherigen Stellenumfang von 40 Prozent aufgeschoben. Der Kirchenrat beantragt der Synode, die Fachstelle Musik in der Kirche mit den beiden Bereichen klassische Kirchenmusik und kirchliche Popularmusik weiterzuführen.

 

(Ernst Ritzi)

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