News aus dem Thurgau

Ausnahme für Kirchen bei Zertifikatspflicht

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09.09.2021
Der Bundesrat verschärft die Coronamassnahmen. So gilt neu eine Zertifikatspflicht für Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Auch Arbeitgeber dürfen ein Zertifikat verlangen. Für religiöse Veranstaltungen gelten Ausnahmen.

Weil die Zahl von Coronainfizierten weiterhin hoch ist, weitet der Bundesrat die Zertifikatspflicht aus, wie er an einer Medienkonferenz vom 8. September bekannt gegeben hat. So muss neu in Innenräumen von Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen das Zertifikat vorgewiesen werden, das eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test bestätigt. Auch Veranstaltungen im Innern, wie Konzerte, Kino oder Sportevents fallen unter die Zertifikatspflicht. Zudem können nun auch Arbeitgeber ein Zertifikat verlangen.

Eine Ausnahme macht der Bundesrat für religiöse Veranstaltungen bis maximal 50 Personen. Dafür brauchen Besucher kein Zertifikat. Es müssen aber Schutzmassnahmen eingehalten werden. Gleiches gilt für politische Veranstaltungen, Selbsthilfegruppen und für Gruppen bis zu 30 Personen, die regelmässig zusammenkommen.

Dank für die Ausnahme

Die Ausnahme für die Kirchen hat der Bundesrat nach der Konsultation mit verschiedenen Akteuren beschlossen. Dies sei das Resultat ihrer Bemühungen, schreiben die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) und die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in einer Medienmitteilung. Sie danken darin dem Bundesrat für die Spezialbestimmungen und betonen, ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten zu wollen.

Die Landeskirchen kritisieren aber, dass Abdankungen und andere Bestattungsrituale nicht generell von einer Zertifikatspflicht ausgenommen sind. Diese werden wie Gottesdienste behandelt. Es dürfen also nur 50 Personen ohne Zertifikat teilnehmen. Doch die Abdankungen und Bestattungsrituale seien «ein wesentliches Element der persönlichen und gesellschaftlichen Bewältigung von Krisensituationen». Die Landeskirchen wollen sich deshalb weiterhin beim Bundesrat für eine Ausnahme bei den Abdankungen einsetzen.

Gültigkeit bis nächstes Jahr
Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist bis zum 24. Januar 2022 vorgesehen. Falls sich die epidemiologische Lage vorher verbessert, kann die Zertifikatspflicht vorher aufgehoben werden. mos, ref.ch

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