News aus dem Thurgau
Religion an der Schule

Kopftuchverbot: Schutz oder Bevormundung?

von Stefan Degen
min
27.09.2026
Mehrere Kantone wollen das Kopftuch an der Volksschule verbieten. In Zürich hat sich der Kantonsrat Ende August dafür ausgesprochen, nun wird die Debatte auch in den Kirchen geführt. Wie viel Religion erträgt die Schule?

Das Kopftuch polarisiert, weil sich mehrere Fragestellungen überlagern: Es geht um Selbstbestimmung und Gleichberechtigung, um Schulpflicht und religiöse Mündigkeit, um Religionsfreiheit und um die religiöse Neutralität des Staates.

Manche verschleiern sich, um gegen ihre säkularen Eltern zu rebellieren.

Wie viele Schülerinnen in der Schweiz ein Kopftuch tragen, weiss niemand. Die Gründe, weshalb Teenagerinnen ihre Haare bedecken, seien vielfältig, sagt Religionsforscher Andreas Tunger-Zanetti von der Universität Luzern. Für manche sei es ein Gebot, das sich aus ihren religiösen Schriften erschliesse, andere trügen das Kopftuch, um sich vor der Anmache von Kollegen zu schützen. «Und manche verschleiern sich, um gegen ihre säkularen Eltern zu rebellieren.» Anderen wiederum erlaubten die Eltern, nur mit Kopftuch das Haus zu verlassen. Eine einheitliche «muslimische» Position gibt es nicht, die Haltungen sind so vielfältig wie die betroffenen Mädchen und Frauen selbst. Niemand kann für sie alle sprechen.

Unsere Schulen müssen ein verlässlicher, neutraler Raum sein, frei von religiösem, ideologischem oder familiärem Zwang.

Die Befürworter eines Verbots argumentieren mit dem Schutz vor Zwang. «Ein staatliches Verbot für Minderjährige im Schul- und Kindergartenalter ist kein Eingriff in die Religionsfreiheit von Erwachsenen, sondern eine notwendige Schutzmassnahme», schreibt etwa die Zuger SVP. «Unsere Schulen müssen ein verlässlicher, neutraler Raum sein, frei von religiösem, ideologischem oder familiärem Zwang.»

Dieser Argumentation kann Tunger-Zanetti wenig abgewinnen. Lehrpersonen müssten bereits heute melden, wenn Kinder zu Hause ungebührlichem Zwang ausgesetzt seien. Wegen der Schulpflicht müsse der Staat bei der Religionsfreiheit besonders sensibel sein. «Ein Verbot verhindert, dass ein Kind eine eigenständige Haltung entwickelt.»

Der Rat der Religionen meldet sich

In einer Stellungnahme pocht auch der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) auf die in der Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit: «Das Verbot des Tragens religiöser Symbole in der Schule wäre ein unverhältnismässiger Grundrechtseingriff», schreibt er. Gleichzeitig betont er die Verantwortung der Eltern: «Kinder dürfen nicht unter Druck gesetzt werden.»

Wo Zwang im Spiel ist, muss der Staat handeln. Wo kein Zwang vorliegt, sollte er Zurückhaltung üben.

Rita Famos, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz – und zugleich Präsidentin des SCR –, zeigt in einem Blogbeitrag Verständnis für das Anliegen der Befürworter eines Verbots. Dennoch lehnt sie ein generelles Verbot ab: «Wo Zwang im Spiel ist, muss der Staat handeln. Wo kein Zwang vorliegt, sollte er Zurückhaltung üben.»

Tunger-Zanetti sieht noch ein weiteres Problem: Muslimische Kreise könnten nach einem Verbot eigene Privatschulen gründen. «Ich finde das keine gute Entwicklung», sagt er. In Frankreich ist religiöse Kleidung an Schulen schon seit über 20 Jahren verboten. Dort schickten manche muslimische Eltern ihre Kinder auf katholische Privatschulen, da sie dort ein Kopftuch tragen dürften. «Die Volksschule verliert so ihre integrative Kraft», gibt er zu bedenken.

In Kraft ist das Kopftuchverbot für Schülerinnen bisher in keinem Kanton. In Zürich und im Aargau liegt der Ball bei den Kantonsregierungen, in Schaffhausen und Bern sind Motionen hängig und in Zug ist eine Volksinitiative zustande gekommen. Alle diese Vorstösse wollen Kopftücher an Schulen für Schülerinnen und Lehrerinnen verbieten.

Müssen Lehrpersonen neutral sein?

Anders sieht es bei den Lehrpersonen aus. Für sie ist ein Kopftuchverbot in einem einzigen Kanton bereits in Kraft: in Genf. Schon 1997 bestätigte das Bundesgericht das Verbot mit Verweis auf die laizistische Genfer Kantonsverfassung. 2001 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde dagegen für unzulässig.

Vorstösse in verschiedenen Kantonen bringen die Frage nun erneut aufs politische Parkett. Das rechtskonservative Egerkinger Komitee fordert ein nationales Verbot und verweist auf «religionsneutrale Bildung». Die Logik dahinter dürfte sein: Lehrpersonen sind Vorbilder, und ein sichtbares religiöses Zeichen könnte diese Neutralität nicht nur individuell, sondern strukturell infrage stellen.

Dass Lehrpersonen eine besondere Verantwortung tragen, bestätigt auch der SCR in seiner Stellungnahme. «Diese Verantwortung entsteht jedoch nicht allein durch das äussere Erscheinungsbild einer Person», schreibt er, «sondern insbesondere durch ihr professionelles Verhalten, ihre pädagogische Haltung und ihre Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven aufzuzeigen und reflektiert damit umzugehen.»

Entscheidend sei, dass Lehrpersonen ihre Stellung nicht zur Indoktrination missbrauchten, ergänzt Rita Famos in ihrem Blogbeitrag. Aber keine Lehrperson sei weltanschaulich neutral. «Alle haben eine politische Meinung und eine Haltung zu Religion», gibt sie zu bedenken. «Auch Atheismus und Agnostizismus sind eine pointierte Haltung.»

Das wirft die Frage auf, wie mit anderen religiösen Accessoires umzugehen ist: mit Kreuzchen, Kippa oder «What would Jesus do?»-Armband. «Ich sehe da kein Problem», sagt Tunger-Zanetti. «Im Gegenteil: Unsere Gesellschaft ist nun mal vielfältig.» Solange ein gemeinsamer Geist in der Schule herrsche, könnten Jugendliche mit dieser optischen Vielfalt umgehen. Und er schiebt nach: «Da wäre es seltsam, wenn jede Lehrperson als religiöses Neutrum daherkäme.»

Famos plädiert für einen offenen Dialog – und dafür, mit Rassismusvorwürfen zurückhaltend zu sein. Muslimische Frauen sollten Anfragen an ihre Kopfbedeckung nicht per se als Rassismus verstehen. «Sie müssen bereit sein, Auskunft zu geben, was sie zum Kopftuchtragen motiviert.»

Wie viel Religion die Schule erträgt, lässt sich nicht so einfach beantworten. Aber vielleicht ist das genau der Punkt: Die Antwort entsteht im Gespräch, nicht im Verbot.

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