News aus dem Thurgau

Waffenexporte lockern oder Status quo beibehalten?

von Ernst Ritzi
min
27.10.2026
Soll die Waffenausfuhr erleichtert werden? Der Rat der Evangelisch- reformierten Kirche Schweiz (EKS) beurteilt die Lockerungen kritisch. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit verspricht sich von der Abstimmungsvorlage vom 29. November 2026 eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit.

Das revidierte Kriegsmaterialgesetz (KMG) definiert neu «Partnerstaaten»: An diese darf Kriegsmaterial auch dann geliefert werden, wenn diese in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, sofern dies mit der Neutralität und den aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz vereinbar ist. Zu den bevorzugten «Partnerstaaten » gehören 36 Staaten – darunter die USA, Australien und Deutschland.

Zudem müssen Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, nicht mehr in jedem Fall die Einwilligung der Schweiz einholen, bevor sie dieses an ein anderes Land weitergeben. Der Rat der EKS hat sich kritisch zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes geäussert, ohne eine Abstimmungsempfehlung abzugeben. Aufgrund der Gesetzesänderung kann der Bundesrat Ausnahmebewilligungen erteilen. Der Rat der EKS fordert dafür «eng begrenzte Voraussetzungen, eine nachvollziehbare öffentliche Begründung und wirksame parlamentarische Kontrolle». Zu den erleichterten Exporten trotz Konfliktbeteiligung bemerkt der Rat der EKS, dass «die Zugehörigkeit zu einer Staatengruppe» nicht ausreiche, um «die Risiken einer konkreten Lieferung zu beurteilen».

Trotz seiner Kritik «anerkennt» der Rat der EKS «die veränderte Sicherheitslage und das Anliegen einer verlässlichen Versorgung mit sicherheitsrelevanten Gütern». Er lehnt Kriegsmaterialexporte nicht grundsätzlich ab: «Waffenlieferungen könnten unter bestimmten Umständen dazu beitragen, Menschen vor Gewalt zu schützen. » Wer aber Exportbeschränkungen lockere, müsse begründen, «weshalb die zusätzlichen Risiken verantwortbar» seien und wie «der Schutz von Menschen gewährleistet bleibe».

Die Redaktion hat zwei Politikerinnen gebeten, sich mit der Kritik des Rates der EKS zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes auseinanderzusetzen und den eigenen Entscheid für oder gegen das revidierte Kriegsmaterialgesetz zu begründen.

 

Das meinen Kris Vietze und Nina Schläfli:

 

Unsere Sicherheit verteidigen können

Kris Vietze, Nationalrätin FDP, Frauenfeld. (Bild: zVg)

Frieden schützt leider nicht vor Krieg. Das zeigt die Geschichte ebenso wie die kriegerische Gegenwart. Wir müssen unsere Bevölkerung auch dann schützen können, wenn andere den Frieden brechen.

Gerade als neutrales Land brauchen wir eine glaubwürdige Verteidigung. Dazu gehören die Fähigkeiten, Sicherheitsgüter in der Schweiz zu entwickeln, herzustellen und zu warten. Diese Kompetenzen liegen bei Menschen und Betrieben, für welche die Aufträge unserer Armee allein nicht ausreichen. 

Deswegen brauchen sie Exporte und verlässliche Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern. Werden Schweizer Lieferanten wegen unserer Export regeln gemieden, wandern mit den Aufträgen auch Wissen und Können ab. Das ethische Dilemma bleibt: Waffen können vor Gewalt schützen, aber auch missbraucht werden.

Die EKS hält die zusätzlichen Spielräume für unzureichend abgesichert. Doch auch das Festhalten an den heutigen Regeln verlangt eine Begründung. Verantwortungsvolle Exportregeln müssen Missbrauch begrenzen und zugleich jene Kompetenzen erhalten, die Schutz vor Gewalt ermöglichen. 

Die aktuelle Revision erleichtert die Zusammenarbeit mit Partnerstaaten. Zugleich bleibt jeder Export bewilligungspflichtig; Völkerrecht und Neutralitätsrecht bleiben verbindlich. Für mich ist die Anpassung des KMGs der verantwortungsvolle Weg, Waffenexporte weiterhin an verbindliche Regeln zu binden und gleichzeitig unsere Verteidigungsfähigkeit zu erhalten. Deshalb sage ich Ja.

Kollidiert mit Schweizer Neutralität

Nina Schläfli, Nationalrätin SP, Kreuzlingen. (Bild: zVg)

Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren unter anderem wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine deutlich verschlechtert. Ursprünglich hätte im Kriegsmaterialgesetz die Weitergabe von in der Schweiz gekauften Rüstungsgütern angepasst werden sollen, damit die europäischen Staaten so der Ukraine helfen können.

Das ist mit dem vorliegenden Gesetz leider weiterhin nicht erlaubt. Stattdessen sollen neu Waffenlieferungen an solche Staaten möglich werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, sofern es sich um Partnerstaaten handelt. Das kollidiert mit der Neutralität der Schweiz. 

Der Bundesrat kann zudem in ausserordentlichen Umständen Waffenexporte in weitere Staaten ohne parlamentarische Mitsprache erlauben. Weiter soll im Normalfall auf das derzeitige Weitergabeverbot verzichtet werden. Die heutige Kontrolle zum Einsatz der Rüstungsgüter entfällt so weitestgehend.

Diese Lockerungen erhöhen die Gefahr, dass mit Schweizer Waffen Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Genauso steigt auch das Risiko, dass diese Güter in die Hände von Unrechtsstaaten oder terroristischen Organisationen geraten. 

Gerade als Kreuzlingerin bin ich mir bewusst, wie viele Arbeitsplätze an der Rüstungsindustrie hängen. Allerdings: Die Rüstungsexporte sind bereits nach geltendem Recht auf Rekordniveau. Es gibt verantwortungsvollere Antworten auf die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen als Rüstungsexporte so massiv zu erleichtern.

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